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Häufige Fragen

Wo in Lörrach ist Fernwärme verfügbar?

Unsere bestehenden Versorgungsgebiete sind: Wärmeverbund Tumringen, Wärmeverbund Nordstadt, Wärmeverbund Belchenstraße, Wärmeverbund Am Alten Markt, Wärmeverbund Stetten-Süd und Wärmeverbund Elsässer Straße. Wenn bereits eine Fernwärmeleitung in der Straße liegt, kann ein Hausanschluss kurzfristig erstellt werden. Sollte noch keine Leitung in der Straße liegen, prüfen wir gerne den Ausbau des Netzes. Bitte sprechen Sie uns an!

Wo in Lörrach entstehen neue Versorgungsgebiete?

Aktuell entstehen in Lörrach die Versorgungsgebiete Wärmeverbund Elsässer Straße und Wärmeverbund Stetten-Dorf. Um Ihren Bedarf dabei einplanen zu können, können Sie bereits heute mit uns Kontakt aufnehmen.

Wird der Anschluss an ein Fernwärmenetz gefördert?

Ja, in der Regel wird der Anschluss von Bestandsgebäuden an ein Wärmenetz mit einem Zuschuss von 25 bis 35 % gefördert. Anlaufstellen für die Förderung sind u. a. das BAFA (Investitionszuschüsse) und die KfW (Förderkredite mit Tilgungszuschuss). Auch für Neubauten ist Fernwärme die richtige Wahl, denn aufgrund des günstigen Primärenergiefaktors unserer Fernwärme lassen sich die geförderten Energiestandards (z. B. KfW-Effizienzhaus 40) besonders gut erreichen.

Was ist zu tun, wenn der Wärmeerzeuger ausgetauscht werden muss?

In Baden-Württemberg gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Muss der zentrale Wärmeerzeuger (Heizkessel) ersetzt werden, ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, mindestens 15% des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasserversorgung aus erneuerbaren Energien oder mit einer Ersatzmaßnahme zu decken. Mit einem Anschluss an eines unserer Wärmenetze erfüllen Sie diese gesetzliche Auflage!

Bietet die Stadtenergie weitere Dienstleistungen an?

Die Stadtenergie Lörrach ist Energiedienstleister. Neben der Fernwärmeversorgung bieten wir weitere Dienstleistungen im Energiebereich an. Diese können sein: Energiecontracting, Betriebsführung von Energieanlagen, Bau und Betrieb größerer PV-Anlagen usw.. Wenn Sie eine Idee oder eine Anfrage haben, können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.

Wo finde ich Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Informationen zu Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier:

Was kostet ein Fernwärme-Hausanschluss?

Weniger als Sie denken! In der Regel ist der Fernwärme-Hausanschluss inkl. der notwendigen Hausanschlussstation (Übergabestation) deutlich günstiger in der Investition als die konventionelle Erneuerung Ihrer bestehenden Heizanlage unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich erneuerbarer Energien.

Wie teuer ist Fernwärme?

Unsere Fernwärmepreise sind marktgängig. Beim Vergleich mit anderen Versorgungslösungen muss beachtet werden, dass wir Wärme (das „fertige Produkt“) liefern und deshalb keine Umwandlungsverluste mehr anfallen. Auch viele andere Rechnungspositionen entfallen (Wartung, Instandsetzung, Schornsteinfegerkosten, Brennerstrom usw.) Wenn Sie alles mit allem vergleichen, ist Fernwärme in vielen Fällen preiswerter als andere Lösungen. Gerne erstellen wir Ihnen ein aussagekräftiges Angebot!

Gilt der CO2-Preis auch für Fernwärme?

Der CO2-Preis wird seit dem 01.01.2021 auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas erhoben. Soweit wir noch ergänzend fossile Brennstoffe bei der Fernwärmeerzeugung im Einsatz haben, ist unsere Fernwärme anteilig davon betroffen. Aufgrund des in der Regel hohen Anteils erneuerbarer Energien in unserer Fernwärme wird sich der Einfluss des CO2-Preises von den Steigerungsraten bei Heizöl und Erdgas entkoppeln. Wussten Sie: Der CO2-Preis auf fossile Energien wie Heizöl und Erdgas bemisst sich am CO2-Ausstoß und beträgt 25 EUR/Tonne im Jahr 2021 (2022: 30 EUR/Tonne, 2023: 35 EUR/Tonne, 2024: 45 EUR/Tonne, 2025: 55 EUR/Tonne).

Wärmepreisbremse

Wieso gibt es die Wärmepreisbremse?

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch die fehlenden Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen gelten im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 wird aktuell disktutiert.

Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnen soll.

Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?

Die Preisbremse wird in Form einer Gutschrift auf den monatlichen Abschlag angerechnet – der monatliche Abschlag reduziert sich dadurch. Die Berechnungsgrundlage für den Entlastungsbetrag ist gesetzlich vorgegeben, als der vom Wärmelieferanten im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für die jeweilige Entnahmestelle. Dieser Wert wird in der Regel nicht dem tatsächlichen Verbrauch in Ihrer Jahresrechnung entsprechen. Es gibt zwei Kundengruppen die jeweils unterschiedlich hohe Entlastungen erhalten:

Gruppe 1:
Diese Gruppe beinhaltet private Haushalte sowie kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von maximal 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr. Sie zahlen für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Preis von max. 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Die restlichen 20 % des Verbrauchs werden jeweils zum vertraglich vereinbarten Preis des jeweiligen Tarifs abgerechnet.

Gruppe 2:
In dieser Gruppe sind Gewerbe- und Industriekunden mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr. Sie zahlen für 70 % des Verbrauchs, den der Lieferant für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle gemessen hat, einen gedeckelten Preis von maximal 7,5 Cent pro Kilowattstunde netto (zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen). Darüberhinausgehende Mengen werden zum vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.

Werden meine Abschläge automatisch angepasst?

Ihre Abschläge für Januar und Februar 2023 zahlen Sie vorerst in voller Höhe weiter. Ab März 2023 greifen die Regelungen für die Preisbremsen.

Ist Ihr vertraglich vereinbarter Preis höher als die gedeckelten Preise, verringert sich ihr monatlicher Abschlagsbetrag. Außerdem erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung für die im Januar und Februar 2023 gezahlten Abschläge. Ist die Entlastung der beiden Monate größer als der Betrag des Abschlags im März 2023, erfolgt keine Gutschrift, sondern eine Verrechnung mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.

Ändert sich die Höhe Ihrer Abschläge durch die Preisbremse, werden wir Sie über die Höhe Ihrer neuen Abschläge ab März 2023 rechtzeitig schriftlich informieren.

Sie zahlen Ihren monatlichen Abschlag durch ein SEPA Lastschriftmandat?

Ihre Abschläge werden automatisch auf den neuen Betrag angepasst und entsprechend eingezogen. Sie müssen nichts weiter tun.

Sie zahlen Ihren monatlichen Abschlag durch einen Dauerauftrag oder per Überweisung?

Passen Sie bitte Ihren Abschlagsbetrag selbst an, nachdem Sie die Information zu Ihrem neuen Abschlag erhalten haben.

Ich wohne zur Miete, wie erhalte ich die Entlastungen durch die Wärmepreisbremse?

Als Mieter haben Sie häufig keinen direkten Vertrag mit Ihrem Wärmeversorger abgeschlossen, sondern Ihr Vermieter. Ihr Vermieter erhält deshalb die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie weitergeben. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihre Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden.

Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrem Vermieter in Kontakt, sollten Sie Fragen dazu haben.

Lohnt es sich noch, Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je! Für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs erhalten Sie, durch die staatliche Unterstützung, den vergünstigten Preis. Jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wird mit ihrem aktuell gültigen Vertragspreis berechnet.

Und nicht zu vergessen: Neben Ihrem Geldbeutel freut sich auch das Klima über jede eingesparte Kilowattstunde Fernwärme!